Chinas Social Credit System für Unternehmen, Teil 3: Löschung von negativen Einträgen

06.02.2020

Chinas Social Credit System für Unternehmen

 

Teil 3: Löschung
(Stand: 6. Februar 2020)

 

1. Einleitung
Im ersten und zweiten Teil unserer Serie haben wir Ihnen vorgestellt, wie Unternehmen Informationen in den Datenbanken des Social Credit Systems abrufen können und welche Rechtsfolgen an Einträge in die Datenbanken geknüpft sind.

 

In diesem dritten Teil der Serie erklären wir Ihnen, wie Unternehmen negative Einträge aus den Datenbanken des Social Credit Systems löschen können.

 

2. Zusammenfassung
Bisher haben unterschiedliche Fachbehörden (Umweltbehörde, Handelsregister, etc.) und lokale Behörden Regelungen über die Löschung von negativen Einträgen eingeführt. Eine Löschung auf der Ebene der Fachbehörde hat in der Regel auch eine automatische Löschung auf der nationalen Internet-Platform Credit China zur Folge. 

 

Das Unternehmensregister hat zum Beispiel klare Vorschriften für die Löschung von Einträgen. Die Löschung der Einträge für die Unternehmen in der Liste mit abnormalem Geschäftsbetrieb ist relativ einfach. Im Prinzip muss das Unternehmen nur die relevante Pflicht erfüllen bzw. den Fehler korrigieren. Für die Schwarze Liste besteht aktuell noch keine Löschungsmöglichkeit innerhalb eines Zeitraums fünf Jahren. Dies soll in Zukunft jedoch möglich sein. 

 

Seit Juli 2019 gibt es einen speziellen Kredit-Reparatur-Prozess direkt auf der Ebene von Credit China. Dieser gilt für Verwaltungsstrafen, die in die Kategorie Verwaltungsstrafen der nationalen Internet-Plattform Credit China übernommen und dort eingetragen wurden. 

 

Die lokalen Social Credit Systeme haben eigene Kredit-Reparatur-Prozesse.

 

Die vollständige Fassung unseres ausführlichen Infoblattes finden Sie hier als Download: