Corona Virus und staatliche Benefits

09.03.2020

Staatliche Vergünstigungen für Unternehmen in der Corona-Krise

 

(Autoren: Silke Neugebohrn, He Xin, Florian Kessler)

 

Um Unternehmen in der durch den Ausbruch von Covid-19 bedingten Krise zu stützen und Entlassungen zu verhindern, hat die chinesische Regierung eine Vielzahl von Vorschriften auf nationaler sowie lokaler Ebene erlassen. Ein großer Teil der Erleichterungen betrifft den Bereich der Sozialversicherung. Daneben gibt es auch Steuererleichterungen und andere Maßnahmen. 

 

Manche der nationalen Vorschriften sind bereits durch lokale Regelungen umgesetzt worden. Bei einigen steht die Umsetzung jedoch noch aus. Andere Regelungen gibt es ausschließlich auf lokaler Ebene. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Vergünstigungen zusammen, die bisher auf nationaler Ebene und in Peking (als lokales Beispiel) erlassen wurden. 

 

Die Vorschriften differenzieren mit Blick auf den Umfang der Vergünstigungen nach verschiedensten Kriterien, z.B. nach Mitarbeiteranzahl, Kündigungsrate und Branche. Unternehmen müssen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von einzelnen Vergünstigungen daher anhand dieser Kriterien individuell für sich prüfen. Zudem sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Vergünstigung automatisch greift oder beantragt werden muss. 

 

I.    Sozialversicherung 

 

Im Bereich Sozialversicherung stehen Unternehmen bereits eine Vielzahl von spürbaren Vergünstigungen zur Verfügung: 

 

•    Befreiungen und Reduzierungen
•    Zuschüsse und Rückerstattungen
•    Verlängerung der Zahlungsfrist

 

Bei einigen der Vergünstigungen ist es denkbar, dass Unternehmen diese nur voll in Anspruch nehmen können, wenn sie Mitarbeiter direkt eingestellt haben. Die Frage ist insbesondere für Repräsentanzbüros relevant, da diese Personal teilweise über Personaldienstleister anstellen müssen. Einzelheiten zu dieser Fragestellung werden wahrscheinlich noch in weiteren Umsetzungsvorschriften geklärt.

 

1)    Befreiungen und Reduzierungen

 

a)    Renten, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung

 

Mit Wirkung ab Februar 2020 können kleine, mittlere und Mikro-Unternehmen nach einer nationalen Vorschrift für max. fünf Monate vom gesamten Arbeitgeberanteil der Renten, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung befreit werden. Bei großen Unternehmen wird diese Befreiung vom Arbeitgeberanteil der Renten, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung ab Februar 2020 für einen Zeitraum von max. 3 Monaten um 50% reduziert.

 

Am 8. März hat die Pekinger Regierung bereits die Durchführungsbestimmung zu der nationalen Vorschrift erlassen. Demgemäß erfolgt die Befreiung automatisch. Unternehmen müssen keinen Antrag stellen. Ab 9. März können Unternehmen über eine Online-Plattform der Sozialversicherung nachprüfen, ob die Befreiung korrekt erfolgt ist. Bei einer Fehleinstufung kann bis Ende März 2020 Widerspruch bei der Sozialversicherungsbehörde erhoben werden.  

 

b)    Krankenversicherung

 

Gemäß einer nationalen Vorschrift, die in Peking bereits umgesetzt wurde, kann von Februar bis Juni 2020 der Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung für alle Unternehmen halbiert werden.  

 

2)    Zuschüsse und Rückerstattungen

 

a) Beitragsrückerstattung für Arbeitslosenversicherung für Unternehmen mit Schwierigkeiten

 

Speziell für Peking gilt, dass kleine und Mikro-Unternehmen mit einer niedrigen Kündigungsrate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erstattet bekommen können. Die Höhe der Erstattung errechnet sich aus dem Standardbetrag des monatlichen Arbeitslosengelds in Peking für sechs Monate und der Anzahl der Mitarbeiter.  

 

Voraussetzungen sind unter anderem, dass 

 

•    ein Unternehmen für mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt hat, 
•    die Kündigungsrate im Jahr 2019 unter einem bestimmten Standard liegt, 
•    die Steuerzahlung im Jahr 2019 sich um über 50% reduziert hat und in zwei Quartalen in 2019 sowie im ersten Quartal 2020 Verluste geschrieben wurden,
•    und das Unternehmen nicht auf einer Blacklist des Social Credit Systems steht.

 

b) Einmaliger Zuschuss 

 

In Peking haben kleine, mittlere und Mikro-Unternehmen in bestimmten Branchen die Möglichkeit, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30-50% der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für drei Monate zu erhalten, wenn die Zahl der Mitarbeiter Ende April 2020 nicht unter der von 2019 liegt.
Laut der Webseite der Pekinger Sozialversicherungsbehörde kann der Antrag auf diesen einmaligen Zuschuss von Mai bis Juli 2020 gestellt werden: 

 

http://rsj.beijing.gov.cn/fuwu/zxbs/202002/t20200208_1626863.html

 

3)    Verlängerung der Zahlungsfrist 

 

In Umsetzung einer nationalen Vorschrift können Unternehmen in Peking mit ernsthaften Problemen bei Produktion und Geschäftstätigkeit können eine Verlängerung der Frist zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Die Fristverlängerung sollte dabei sechs Monate nicht überschreiten. 

 

II.    Steuern

 

Die steuerlichen Vergünstigungen sind bislang überschaubar. Es bleibt abzuwarten, ob die chinesische Regierung die steuerlichen Vergünstigungen zu einem späteren Zeitpunkt noch ausweitet. 

 

1) Reduzierung des VAT Satzes für „Small scale taxpayer“

 

Steuerreduzierungen sind insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer vorgesehen: Der Steuersatz für sog. Small scale taxpayer wird für die Zeit von März bis Mai 2020 von 3% auf 1% herabgesetzt.

 

2) Verlängerung des Zeitraums für Verlustvorträge im Rahmen der Körperschaftssteuer

 

Der maximale Zeitraum für Verlustvorträge von Unternehmen in besonders betroffenen Branchen aus dem Jahr 2020 wird von 5 auf 8 Jahre verlängert. 

 

III.    Vergünstigungen in anderen Bereichen

 

1) Mietsenkungen

 

Große Geschäftsgebäude, Einkaufszentren und Marktbetreiber werden ermutigt, bestimmten kleinen, mittleren und Mikro-Unternehmen adäquate Mietsenkungen anzubieten. 

 

2) Aussetzung von öffentlichen Gebühren

 

Weitere Unterstützung können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erhalten durch die Aussetzung von öffentlichen Gebühren wie Abwassergebühren und Inspektionsgebühren für bestimmte Ausrüstungen für die Dauer der Epidemie.

 

Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiter Vergünstigungen, die an dieser Stelle nicht abschließend aufgeführt werden können.  

 

IV.    Unterstützung durch WZR

 

Eine erste Übersicht mit allen relevanten Vorschiften zu staatlichen Vergünstigungen stellt Ihnen WZR China auf Anfrage gern zur Verfügung. 

 

Darüber hinaus unterstützt Sie WZR China bei der Analyse anhand der gesetzlichen Kriterien, welche Vergünstigen Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen kann. Dies richtet sich wie oben bereits dargestellt nach der Unternehmensgröße, Branche und sonstigen Kriterien.