M&A in China
Neben der Errichtung eines JV mit einem chinesischen Partner ist die Übernahme eines bestehenden chinesischen Unternehmens die zweite Möglichkeit, den Marktaufbau in China erheblich zu verkürzen.
Hinreichende Due Diligence vor der Übernahme eines chinesischen Unternehmens ist aber stets unerlässlich. Da häufig vorgelegte Berichte und Verträge gefälscht sind, sollte ein potenzieller Käufer zudem stets für sich selber einen Reality Check machen: Sind die erhaltenen Informationen zum Kaufobjekt plausibel? Deckt sich der Augenschein bei wiederholten Produktionsbesichtigungen mit den vom Verkäufer behaupteten Umsätzen? Bestätigen selbst kontaktierte Kundenvertreter die Informationen zur Marktstellung? Diese Aufgaben sollten nicht an externe Berater ohne hinreichende Branchenkenntnisse übertragen werden.
M&A Transkationen setzten grundsätzlich eine Vermögens-Bewertung durch eine in China lizensierte Bewertungsfirma voraus. Der Erwerb staatseigenen Vermögens, einschließlich staatseigener Unternehmen, erfordert zusätzlich stets eine Genehmigung durch die Staatsvermögensverwaltungsbehörde. Der Übernahmepreis darf nicht unter dem festgesetzten Wert liegen. Da die Bewerter allerdings zwischen einer von drei zugelassenen Bewertungsmethoden wählen dürfen und die zahlreichen zugelassenen Bewerter in Wettbewerb miteinander stehen, besteht eine gewisse Einflussnahmemöglichkeit durch die Auftragnehmer.
In allen Fällen der Übertragung in China belegener Firmenanteile an ein ausländische Unternehmen war in der Vergangenheit eine allgemeine behördliche Genehmigung erforderlich, bis zu deren Erteilung die Übertragung unwirksam blieb. Am 30. Juli 2017 hat MOFCOM jedoch eine Vorschrift erlassen, die die allgemeine Genehmigung für die Übernahme von chinesischen Unternehmen durch ausländische Unternehmen abgeschafft und durch ein Registrierungsverfahren ersetzt hat.
In den letzten Jahren zunehmend bedeutsamer wurde in diesem Zusammenhang bei Erreichung der gesetzlichen Schwellenwerte die spezielle wettbewerbsrechtliche Genehmigung von MOFCOM. Je nach Komplexität der Transaktion kann diese viele Monate in Anspruch nehmen. Zwar legen die entsprechenden Vorschriften Fristen für die Entscheidungsfindung fest, doch fangen diese erst an zu laufen, wenn das Ministerium bestätigt, dass es von den Antragsstellern alle benötigten Unterlagen erhalten hat. De facto hat das Ministerium bei der Bearbeitungsdauer daher einen sehr weiten Spielraum. Bei den meisten größeren internationalen Transaktionen der letzten Jahre wurde die chinesische Genehmigung als letzte erteilt. Das zunehmend selbstbewusster agierende MOFOCM verbindet seine Genehmigungen zudem zunehmend mit bestimmten Auflagen.
Schließlich ist bei vielen größeren Transaktionen inzwischen auch die relativ neue Überprüfung unter dem Aspekt der Nationalen Sicherheit – sog. National Security Review – zu bedenken. Diese hat unseres Wissens nach bisher zwar noch nicht zur Verweigerung einer Übernahmegenehmigung geführt. Ihre rechtliche Grundlage ist aber so weit und vage gefasst, dass bei Veränderung der politischen Rahmenbedingungen durchaus auch hieraus Probleme für ausländische Firmenkäufer erwachsen können.
Wir haben bereits an mehreren größeren internationalen Transaktionen mitgewirkt und waren auch im Verfahren vor dem MOFCOM beteiligt.
Unsere Beratung für M&A Transaktionen in China umfasst:
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Identifikation geeigneter Akquisitionsobjekte
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Politische Begleitung des gesamten Akquisitionsvorhabens durch Lobbying bei den involvierten Behörden
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Organisation und Betreuung der gesamten Due Diligence unter Beteiligung spezialisierter Finanz- und weiterer Berater
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Durchführung der rechtlichen Due Diligence
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Ausarbeitung und Verhandlung der für die Übernahme erforderlichen Verträge
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Ausarbeitung aller erforderliche Antragsdokumente
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Rechtliches Übernahmeverfahren
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Wettbewerbsrechtliche Genehmigungen, sofern erforderlich