Sneak Preview: Neues Cybersecurity-Gesetz seit Juni 2017 in Kraft

11.04.2017

Das neue Cybersecurity-Gesetz enthält einen umfangreichen Verhaltenskatalog, der alle Unternehmen betrifft, die im elektronischen Geschäftsverkehr in China aktiv sind. Das Cybersecurity-Gesetz fasst eine Vielzahl von Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zusammen. Verglichen mit deutschen Regelungen handelt es sich um einen Mix aus Regelungen des BDSG, im IT-Sicherheitsgesetz erfasster Regelungen zum TMG und BSiG, Regelungen des BGB und spezialgesetzlichen Strafvorschriften. Darüber hinaus prägt das IT-Sicherheitsgesetz Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der Netzlandschaft und definiert die Rolle des Staates in dieser. Die Cyberadministration of China (CAC) erhält maßgebliche Funktionen in der Gesetzgebung (insb. in Form konkretisierender Verordnungen) und als Prüf- und Zulassungsstelle. Das Cybersecurity-Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Gruppen von Nutzern, um hieran unterschiedliche Anforderungen zu knüpfen.

 

1. Stufe: alle Nutzer, d.h. alle Individuen und Unternehmen bzw. Institutionen, die im elektronischen Geschäftsverkehr aktiv sind.

 

2. Stufe: Anbieter von Netzwerk-Produkten.

 

3. Stufe: Network Operator, d.h. alle Betreiber oder Manager von Netzwerken.

 

4. Stufe: Betreiber von Schlüsselinfrastruktur.

Weitere Einzelheiten zum neuen Gesetz erfahren Sie auf Wunsch beim Team von WZR China.